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dipl. ing. norman klüber

bauplanung energieberatung visualisierung

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Der Energieausweis

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Ähnlich dem Energielabel für Haushaltsgeräte, zeigt der Energieausweis (Energiepass), ob eine Immobilie im Vergleich zu anderen einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch hat.

Vorgeschriebene Inhalte des Energieausweises

  • Angaben zum Gebäude (z.B. Gebäudetyp, Adresse, Baujahr)
  • Angaben zu der Ausstellungsgrundlage:
    • berechneter Energiebedarf oder
    • erfasster Energieverbrauch (auch beides möglich)
  • Darstellung des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs
  • Angaben über den Einsatz erneuerbarer Energien
  • Erläuterungen der verwendeten Begriffe
  • Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung
  • beispielhafter Variantenvergleich (optional)

Rechtsgrundlage

Der Energieausweis ist für Neubauten schon seit 2002 verpflichtend (Energiebedarfsausweis nach EnEV). Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis ab dem 1. Januar 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.


Verbrauchs- oder bedarfsorientierter Ausweis

Laut Referentenentwurf der EnEV 2007 gibt es bei bestehenden Gebäuden die Wahlfreiheit zwischen zwei Rechenverfahren:


  • Der Energieausweis wird anhand der bisherigen Verbrauchsdaten berechnet. Diese werden nach gesetzlichen Vorgaben erfaßt. Bei der Berechnung wird das regionale Klima berücksichtigt ("klimabereinigt"). Die Verbrauchsdaten sind aber noch stark vom Nutzerverhalten und dem Mikroklima (Talsohle, exponierte Lage etc.) beeinflußt.


  • Der Energieausweis wird aufgrund der Bedarfsberechnung ausgestellt. Hier gibt es wie beim Neubau standardisierte Rechenvorschriften, mit denen sich der Wärmebedarf voraussagen läßt. Diese Berechnungen setzen das vollständige Erfassen der Gebäudedaten und Haustechnik voraus. Das Ergebnis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und die Werte verschiedener Immobilien lassen sich gut miteinander vergleichen. Das Verfahren ist aufwändiger als die Verbrauchsberechnung, hier werden aber auch gleich die Schwachstellen von Gebäudehülle und Haustechnik aufgezeigt. Der bedarfsorientierte Energiepass bietet sich also auf jeden Fall an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Energiepass für Wohngebäude

mehr infos zum energieausweis:
www.bmvbs.de

[news:]

der verbraucherzentrale bundesverband setzt sich ausdrücklich für bedarfs- ausweise ein mehr...
letzte aktualisierung: 31.05.2007 © norman klüber
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