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dipl. ing. norman klüber |
dittenberger straße 6 |
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Der EnergieausweisIn privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Ähnlich dem Energielabel für Haushaltsgeräte, zeigt der Energieausweis (Energiepass), ob eine Immobilie im Vergleich zu anderen einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch hat.Vorgeschriebene Inhalte des Energieausweises
RechtsgrundlageDer Energieausweis ist für Neubauten schon seit 2002 verpflichtend (Energiebedarfsausweis nach EnEV). Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis ab dem 1. Januar 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Verbrauchs- oder bedarfsorientierter AusweisLaut Referentenentwurf der EnEV 2007 gibt es bei bestehenden Gebäuden die Wahlfreiheit zwischen zwei Rechenverfahren:
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![]() mehr infos zum energieausweis: [news:] der verbraucherzentrale bundesverband setzt sich ausdrücklich für bedarfs- ausweise ein |
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letzte aktualisierung: 31.05.2007 © norman klüber
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